Kündigung – Wann und Wie?

Eine der häufigsten Fragen zum Thema Arbeitsrecht ist: Wann und wie darf gekünigt werden.  an dieser Stelle müssen wir grundsätzlich feststellen, dass sobald eine Kündigung ausgesprochen wurde diese auch gültig ist. Ihre Kündigung kann auch angefochten werden wenn der Arbeitnehmer z.b. der Meinung ist dass das ungerecht fertig ist und dabei natürlich auch Rechtshilfe wie ein Berliner Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen um festzustellen, ob diese Kündigung tatsächlich auch rechtswirksam ist. Gerade in kleinen Unternehmen ist es viel einfacher eine Kündigung auszusprechen, da der Kündigungsschutz in diesem Fall nicht greift weil oft  weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt werden. Beste Änwälte Für Arbeitsrecht Berlin

es ist immer ratsam einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten denn das Arbeitsrecht ist ein komplexes Thema, gerade in Deutschland mit so vielen Paragraphen, dass selbst der erfahrene Anwalt Schwierigkeiten hat.  Es empfiehlt sich auch immer einen Anwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, einzuschalten.

Weil das Thema so komplex ist, kann ein normaler Anwalt sich nicht immer mit allen Punkten des Arbeitsrechts auseinandersetzen, deshalb lohnt es sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu engagieren, um Rechtssicherheit zu haben.

Kündigungsschutz

Grundsätzlich gilt auch das ist für Großbetriebe wesentlich schwieriger es Mitarbeiter zu entlassen, weil hier das Kündigungsschutz in der Regel greift. Auch für Arbeitgeber ist es in der Regel auch schwieriger Mitarbeiter zu kündigen aus andersherum.

Es bedeutet nicht zwangsläufig, dass Großbetriebe nicht kündigen dürfen, in besonderen Fällen dürfen sie es tun. Rechtsanwälte Dr. Breuer Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Die Gesetze sind hier sehr streng, was Kündigung angeht und da gilt es sehr strenge Vorgaben für eine Kündigung. Wenn z.b. eine Firma einen Betrieb, Filiale oder Abteilung aufgibt, dann kann diese Firma unter Umständen eine Kündigung aussprechen.

Auch in solchen Fällen ist der Betriebsrat anzuhören und eine Sozialauswahl ist zu treffen.

Erleichterung gibt es nur bei neuer Betriebszugehörigkeit, d.h. Befindet sich ein Mitarbeiter in der Probezeit, gilt der Kündigungsschutz nicht, hier kann eine Kündigung ausgeprochen wird.

Handelt es sich um einen langjährigen Mitarbeiter, muss es sehr gute Gründe geben, um eine Kündigung auszusprechen.

Wenn ein Mitarbeiter mutwillig gegen die Arbeitspflichten verstoßen, stehr einer Kündigung nichts im Wegen. Wurde der Mitarbeiter mehrfach abgemahnt, wird eine Kündigung wirksam. Je nach Betriebszugehörigkeit, wird der Betrieb zur Zahlung einer Abfindung verplichtet.