How can I use my company vehicle

Führungskräften und vor allem Außendienstmitarbeitern werden durch den Arbeitgeber
regelmäßig Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, sein Privatfahrzeug für dienstliche Zwecke zu nutzen, sodass diesbezüglich oftmals eine Regelung im Arbeitsvertrag aufgenommen wird. Hier sollten allein schon wegen des Haftungsrisikos im Vertragswerk gesonderte Regelungen erfolgen.

Im absoluten Großteil der Fälle stellt der Arbeitgeber ein Fahrzeug für Dienstfahrten zur Verfügung und erlaubt als Vergütungsbestandteil gelegentlich auch die private Nutzung. Sowohl die eine als auch die andere Ausgestaltung birgt gewisse Risiken in sich, die es abzuschätzen gilt. So kann die private PKW-Nutzung eines Dienstfahrzeuges kündigungsrechtlich problematisch werden, wenn sie ausdrücklich nicht genehmigt ist. Schnell mal mit dem Dienstfahrzeug einkaufen fahren, kann dann schnell zur letzten „Dienstfahrt“ werden. Dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung und nicht gemeingültig zu beantworten.

Aber selbst wenn auch die Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges durch den Arbeitgeber genehmigt worden ist, kann bei einem Verkehrsunfall ein Rechtstreit vorprogrammiert sein, wenn nicht nur darüber gestritten wird, ob überhaupt eine Dienstfahrt vorgelegen hat, sondern auch wie hoch das Verschulden des Arbeitnehmers am Unfall ist. Hierbei können die Grundätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs maßgeblich sein.

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