Wie sieht Rechtsberatung aus?

I. Umfassende Rechtsberatung und Vertretung:

Beratung und Vertretung von Unternehmern und Privatpersonenen in allen Rechtsgebieten mit Ausnahme des Steuerrechts.

II. Zuordnung von „Schlagworten“ zu den Schwerpunkten, die das jeweilige Rechtsgebiet weitgehend abdecken:

1. Arbeitsrecht

Durchsetzung aller Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag, Wirksamkeit des Arbeitsvertrages und Schadensersatz, die Pflichten von Arbeitgeber (z.B. Lohnzahlung, Schutz, Gleichbehandlung, Beschäftigung, Urlaubsgewährung, Arbeitnehmererfindungsvergütung, Altersversorgung) und Arbeitnehmer und die aus der Verletzung resultierenden Ansprüche, die Folgen unverschuldeter Arbeitsausfälle (z.B. Mutterschutz), ordentliche und außerordentliche Kündigung, besonderer Kündigungsschutz für Mütter, Schwerbehinderte und betriebsverfassungsrechtliche Funktionsträger, Aufhebungsvertrag, Gewährung von Freizeit zur Stellensuche, Erteilung eines angemessenen qualifizierten Zeugnisses, Verschwiegenheitspflicht und Einhaltung von Wettbewerbsverboten, das Koalitionsrecht (Rechte von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften), das Tarif-vertragsrecht, das Arbeitskampfrecht und das Recht der Mitbestimmung des Arbeitnehmers über die Betriebsverfassungen.

2. Familienrecht

Umfasst die Aufstellung von Eheverträgen, die ehelichen Rechte und Pflichten, die Scheidung, den Versorgungsausgleich, das Unterhaltsrecht, Sorgerechtszusprechung, das Umgangsrecht, Hausratssachen, das gesamte Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft und Gütertrennung), das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften, die Partnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Rechte nach dem neuen Gewaltschutzgesetz (Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten innerhalb der Familie), den einstweiligen Rechtsschutz, zugehörige erbrechtliche Fragestellungen.

3. Erbrecht

Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Ermittlung und Durchsetzung von Erbteilen, Testierfähigkeit, Abfassen und Widerruf von Testamenten, Erbverträge und gemeinschaftliche Ehegattentestamente, Auslegung von Verfügungen von Todes wegen, Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen, Nichtigkeit und Unwirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen, Enterbung, Erbunwürdigkeit, Erbverzicht, Ausschlagung und Annahme der Erbschaft, die Anordnungsmöglichkeiten des Erblassers (z.B. Erbeinsetzung, Ersatzerbenbestimmung), Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, Vermächtnis und Auflage, die Miterbengemeinschaft, die Nachlassverwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses, das Pflichtteilsrecht, der Erbschaftsanspruch, der Erbschein, die Erbenhaftung, Zuwendungen auf den Todesfall durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden, Erbschaftskauf.

4. Vertragsrecht/Inkasso

Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit ein- und zweiseitigen Verträgen. Hierzu zählen unter anderem Kaufverträge, Werk- und Bauverträge, Mietverträge, Leasingverträge, Reiseverträge und Kreditverträge unabhängig davon, ob diese schriftlich, telefonisch, per Fax oder online im Internet abgeschlossen wurden  und ob Nachlieferung, Wandlung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz verlangt wird. Falls ein Vertragspartner die Zahlung verweigert, betreibt die Kanzlei auch die Zwangsvollstreckung (Inkasso).  Im Zusammenhang mit Mietverträgen übernimmt die Kanzlei Wohnraumkündigung und Geschäftsraumkündigung auf Vermieter- und Mieterseite, Vollstreckungsschutz, Mahnverfahren bei offenen Mieten, Nebenkostenabrechnungen, Fragen zu Schönheitsreparaturen, Abschluss von Mietverträgen, Chancen von Mietminderungen, Eilverfahren bei vertragswidrigem Verhalten des Vermieters (z.B. Abstellen der Heizung, Entfernen der Namensettiketten vom Briefkasten) oder Mieters (z.B. Lärmbelästigungen, Beschädigung der mitvermieteten Einrichtung) und vieles mehr.

5. Mietrecht (als Unterfall des Vertragsrechts – siehe 4.)

6. Strafrecht und Jugendstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Verteidigung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, des Angeschuldigten im Zwischenverfahren und des Angeklagten im Hauptverfahren, Einleitung von Berufung und Revision, Betreuung im Strafvollzug. Rechtmäßigkeitsprüfung z.B. von Untersuchungshaft, Durchsuchung und Beschlagnahme. Hinarbeiten auf eine Einstellung des Strafverfahrens, Verteidigung im Strafbefehlsverfahren, Beantragen einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Berücksichtigung der Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens und des Ordnungswidrigkeitenrechts (z.B. bei Führerscheinentzug).

Auch die damit zusammenhängenden zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen übernimmt die Kanzlei.

7. Verkehrsunfallabwicklung (Straf- und Zivilrechtlich)

Besprechung und Skizzierung des Unfallablaufs, Prüfung der Verschuldensanteile, Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes bei Personenschäden, Ersatz von Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Ermittlung sonstiger ersatzfähiger Schäden, Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen, auch als Grundlage für die Entscheidung pro Reparatur oder pro Ersatzfahrzeug bei Grenzfällen zum sog. wirtschaftlichen Totalschaden, Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung (evtl. Identifikation der Beteiligten bei rudimentären Daten), Strafverteidigung bei Verkehrsstraftaten wie z.B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Trunkenheit am Steuer einschließlich Klärung der Kostenübernahmepflicht der Rechtsschutzversicherung bei Fahrlässigkeitstraftaten. Die Erfahrung der Kanzlei hat gezeigt, dass in diesem Rechtsgebiet gerichtliche und damit langwierige Verfahren höchst selten zum Tragen kommen, weil sich in fast allen Fällen eine außergerichtliche Lösung auch in kritischeren Fällen abzeichnete.

8. Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens

Dies beinhaltet die Erstellung eines sogenannten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans zur prozentual ausgewogenen Befriedigung der Gläubiger über einen Zeitraum von meist 6 Jahren oder durch einen einmaligen Abfindungsbetrag im Wege des Vergleichs. Diesem Schuldenbereinigungsplan müssen alle Gläubiger zustimmen, andernfalls erstellt die Kanzlei eine Bestätigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung, die dann Vorausssetzung für die Einleitung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens für Verbraucher/Privatpersonen ist. Im Falle des Scheiterns erhalten Sie von der Kanzlei sämtliche Antragsformulare für das Insolvenzverfahren, auf Wunsch gegen einen kleineren Kostenbeitrag bereits komplett ausgefüllt zur Einreichung beim zuständigen Insolvenzgericht. Derzeit übernimmt der Staat die Kosten für dieses u.a. von Rechtsanwälten durchzuführende Schuldenbereinigungsverfahren; das örtlich zuständige Amtsgericht erlässt hierzu einen sogenannten Berechtigungsschein für den Bezug von Beratungshilfe. Fast alle Gläubiger unterlassen während dieses Verfahrens weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, da diese im späteren gerichtlichen Insolvenzverfahren rückgängig gemacht werden können. Nähere Einzelheiten können Sie gerne und selbstverständlich gratis in einem Telefongespräch abklären!

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