Sie haben hier die Möglichkeit, über ein Formular eine oder mehrere rechtliche(n) Frage(n) im Rahmen einer sogenannten Erstberatung an die Kanzlei zu stellen, die Ihnen zeitnah und umfassend für ein gegenüber der Erstberatung in den Kanzleiräumlichkeiten um circa 10 % ermäßigtes Anwaltshonorar im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung beantwortet wird. Hierbei sollten Sie alle aus Ihrer Sicht relevanten Daten so präzise wie möglich niederschreiben, da eine Sichtung Ihrer Unterlagen bei dieser Form der Beratung im Normalfall nicht durchführbar ist.
Wofür eignet sich die Online-Erstberatung?
Hier können Sie schnell Antworten auf Sie drängende Rechtsfragen zu ermäßigten Anwaltsgebühren erhalten. Jedoch können prinzipiell keine Unterlagen gesichtet werden (Ausnahme: Anforderung von Unterlagen als PDF-Anlage zu einer eMail oder per Fax oder Post seitens des Rechtsanwalts). Die Grundlage der Beratung ist üblicherweise also Ihre Vermittlung des Sachverhalts und eventuell ergänzende Angaben auf Frage des Anwalts hin. Eine etwaige spätere Vertretung vor Gericht wird nur bei Ortsnähe oder hohen Streitwerten möglich sein.
Welche Rechtsgebiete werden von der Online-Erstberatung umfasst?
Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht
Vorteil der Online Beratung
– Beratung ohne dass Sie Ihr Haus verlassen müssen
– Keine Fahrtkosten und Wartezeiten
– Fallschilderung ohne Einhaltung von Geschäftszeiten
– Schriftlicher Nachweis der Beratung, der auch dem Gegner vorgelegt werden kann. Ansonsten beschränkt sich eine Erstberatung in der Kanzlei auf eine mündliche Stellungnahme.
– Ohne Anforderung von Unterlagen eine niedrigere Beratungsgebühr im Rahmen einer Vergütungsvereinbarungum circa 10 %. Dieser niedrigere Gebührensatz kann aufgrund des geringeren Verwaltungsaufwands und der Zeitersparnis mangels Sichten der Unterlagen gewährt werden.
– Anonymität, da Ihre Angaben nicht geprüft werden. Dies ist jedoch auch der Grund, warum ein Vorschuss zwingend gefordert werden muss.
Wie funktioniert die Online-Erstberatung?
Die ins Formular eingetragenen Angaben werden sofort an die Kanzlei weitergeleitet und täglich abgerufen. Nach Sichtung der Anfrage verschickt die Kanzlei binnen 48 Stunden eine eMail an den Fragesteller, in der eine Vergütungsvereinbarung angeboten sowie ein angemessener Vorschuss angefordert wird. Eventuell wird um weitere Informationen nachgesucht werden.
Sobald Sie den in der eMail angegebenen Vorschuss auf das Geschäftskonto der Kanzlei überwiesen haben, wird die Kanzlei in Ihrer Sache tätig. Durch nahezu tägliche Onlineabfrage des Geschäftskontos kann das zeitnah gewährleistet werden. Das Abschicken dieses Formulars ist völlig unverbindlich. Das Auftragsverhältnis (Mandat) kommt erst mit der Überweisung des Vorschusses, was zugleich als Annahme der Vergütungsvereinbarung gilt, zustande. Für die Erstberatung im Rahmen der Vergütungsvereinbarung verlange ich in den meisten Fällen zwischen 50,00 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) und 90,00 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer), in Einzelfällen jedoch entsprechend der Obergrenze für Verbraucher für reine Erstberatungen bis zu 190,- Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer). Die Höhe der Vergütung orientiert sich am Gegenstandswert, dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit.
Sicherheitshinweis: Es ist nicht auszuschließen, dass die ins Formular eingegebenen
Daten von Dritten während der Eingabe eingesehen werden können. Die Daten
werden unverschlüsselt sowohl an die Anwaltskanzlei als auch an Sie
zur Bestätigung per eMail weitergeleitet.
Datenschutzhinweis: Die an die Kanzlei verschickten Daten werden nur
zur Anlegung einer Akte (Erfassungsbogen und elektronische Speicherung) und zur Wahrnehmung des Auftrags verwendet.
Eine Weiterleitung an Dritte verbietet sich schon allein auf Grund der anwaltlichen Schweigepflicht.